Lipödem – Behandlung und Kosten

Eine Fettabsaugung gilt als effektive und nachhaltige Lipödem-Therapie. Allerdings wird diese Behandlung nur selten von der Krankenkasse übernommen. Hier erfahren Sie, was dabei finanziell auf Sie zukommt und was die Absicherung mit lipo-protect bedeutet.

Fettabsaugungskosten bei Lipödem – Übernahmen und finanzielle Risiken

Oft reichen konservative Maßnahmen wie Lymphdrainagen oder Kompressionstherapie nicht aus, um das Leiden von Lipödem-PatientInnen effektiv zu lindern. Als besonders wirksame und nachhaltige Behandlungsmethoden gelten chirurgische Eingriffe wie die Liposuktion – die Fettabsaugung.

Im Gegensatz zum konservativen Therapieansatz wird die Liposuktion allerdings nur selten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Daher müssen Sie als Betroffene die Fettabsaugungskosten unter Umständen selbst tragen. Was muss ich für eine Fettabsaugung bezahlen? In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse deren Kosten? Und was müssen Selbstzahler beachten? Das haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Wie hoch sind die Fettabsaugungskosten?

Fettabsaugungen kosten in Deutschland zwischen 1.800 Euro und 5.500 Euro pro Eingriff. Der Preis hängt von der Menge des abzusaugenden Fettgewebes, Dauer und Anzahl der Operationen sowie der Liposuktionsmethode ab. In jedem Fall kann Ihnen nur ein ausführliches ärztliches Beratungsgespräch Gewissheit über die genauen Fettabsaugungskosten bei Lipödem geben.

Lipödem-Therapie: Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für konservative Lipödem-Behandlungen. Dazu gehören manuelle Lymphdrainagen, Bewegungstherapie, Kompressionstherapie oder Hautpflege. Eine Liposuktion ist in den meisten Fällen keine Kassenleistung. Obwohl diese Therapiemethode sehr effektiv ist, müssen Betroffene sie in der Regel selbst bezahlen. Ausnahmen sind besonders schwere Fälle: Seit 1. Januar 2020 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Liposuktionsbehandlung bei PatientInnen mit Lipödem-Stufe 3. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Auch bei Lipödem Stadium III – Erstattung der Fettabsaugungskosten oft schwierig

Fakt ist: Selbst vor PatientInnen mit fortgeschrittenem Lipödem liegt ein weiter Weg, bis die gesetzliche Krankenkasse die Fettabsaugungskosten übernimmt. Zuvor müssen sie mindestens sechs Monate lang eine konservative Lipödem-Therapie ausprobieren. Nur wenn diese nicht anschlägt, kommt eine Fettabsaugung in Betracht. Außerdem brauchen Ärzte eine Genehmigung zum ambulanten Operieren, um die Liposuktion zur Lipödem-Behandlung als Kassenleistung anbieten zu können.

Die Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung

Anders sieht die Kostenübernahme bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) aus: Hier haben Lipödem-PatientInnen unter Umständen größere Chancen, die Kosten für die Lipödem-Operation erstattet zu bekommen. Denn PrivatpatientInnen müssen keinen langwierigen Genehmigungsprozess durchlaufen. Das Leistungsversprechen der PKV umfasst auch neue, innovative Therapiemethoden, die als medizinisch wirksam erachtet werden. Da es sich bei einem Lipödem um eine krankhafte Fettverteilungsstörung handelt, kann die Therapie durch Fettabsaugung als medizinisch notwendige Heilbehandlung eingestuft werden. Dies regeln die Bedingungen der PKV. Ist die Diagnose Lipödem eindeutig und sind keine oder nur wenig erfolgversprechende andere Methoden verfügbar, kommt die Liposuktion als geeignete Therapiemaßnahme in Betracht. Jedoch wird die PKV auch hier stets den Einzelfall prüfen.

Was müssen Selbstzahler bei der Lipödem-Therapie beachten?

Da eine Fettabsaugung meist (noch) als rein ästhetischer Eingriff, also nicht medizinisch notwendig eingestuft wird, müssen Sie als SelbstzahlerIn aufpassen. Denn treten aufgrund dieser Operationen behandlungsbedürftige Komplikationen auf, werden Sie von Ihrer Krankenkasse an den Kosten für diese Folgebehandlungen beteiligt. Im schlimmsten Fall können die Kassen die Zahlung komplett verweigern. Das stellt für Sie als PatientIn ein hohes finanzielles Risiko dar. Denn trotz aller Sorgfalt sind bei jeder Operation Komplikationen nie ganz auszuschließen.

lipo-protect – die Folgekostenversicherung für Lipödem-PatientInnen

Um sich gegen solche Risiken zu schützen, gibt es lipo-protect. Diese übernimmt den Teil der Behandlungskosten in Folge von Komplikationen, den die Krankenkasse nicht zahlt. Bei Lipödem sind in vielen Fällen mehrere Fettabsaugungen nötig. Mit lipo-protect ist jeder Eingriff innerhalb der Laufzeit der Versicherung abgedeckt.

Tritt der Versicherungsfall ein, begleicht lipo-protect die Kosten für private ambulante Behandlungen bis 5.000 Euro sofort. Bei umfangreicheren Maßnahmen im Krankenhaus erstattet lipo-protect bis zu 250.000 Euro Regressanspruch der gesetzlichen Krankenkasse. Die Abwicklung Ihres Schadens verläuft schnell und unkompliziert: Bei vollständiger Dokumentation des Falls können die Auszahlungen direkt online erfolgen – innerhalb weniger Stunden und ohne dass Ihre Krankenkasse eingeschaltet wird.

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